Richtig Radfahren mit Kindern

Mit Kindern auf 2 Rädern sicher unterwegs zu sein heißt auch sich im allgemeinen Straßenverkehr zu bewegen. Denn viel zu selten ist man ja wirklich in der Lage anderen Verkehrsteilnehmern komplett aus dem Weg zu gehen.

Doch wie verhält man sich richtig und wie kommt man mit seinem Kind am besten durch die Verkehr?

Das funktioniert nur wenn sich alle an die Regeln des Straßenverkehrs halten. Doch gerade beim Radfahren mit Kindern hat sich in den letzten Jahren vieles geändert und es herrscht große Verunsicherung wie man den mit den Kindern richtig Fahrrad fährt.

Mit welchem Alter gehören Kinder auf den Fußweg oder Fahrradweg? Wo fahren Eltern die kleine Kinder begleiten? Wie verhält man sich am besten um die Gefahr eines Unfalls zu minimieren? Wir haben uns mit dem Thema beschäftigt. Aber dies stellt keine Rechtsberatung da.

 

Mit Kindern im Straßenverkehr

Zunächst muss dein Kind natürlich erstmal Radfahren lernen. Und das sollte in jedem Fall in einem geschützten Bereich geschehen in dem nicht mit anderem Verkehr zu rechnen ist. Denn dein Kind beim Lernen bestimmt genug zu tun und keine Zeit auch noch auf andere zu achten.

Passende Fahrräder für Anfänger haben wir hier bereits vorgestellt und Tipps zum Fahrradfahren lernen und ab wann dein Kind überhaupt bereit dazu ist bekommst du in unserem Alters-Ratgeber.

 

Ab wann Rad fahren im Verkehr?

Das tolle am Fahrradfahren ist, dass die Kinder Selbständigkeit lernen. Sie können und müssen selbst entscheiden wo sie lang fahren, wie schnell sie fahren und wann sie Bremsen müssen. Denn ganz automatisch bewegen sie sich aus dem direkten Umfeld und Einfluss der Eltern heraus. Dafür müssen sie aber natürlich bereit sein.

Wichtig ist, dass dein Kind lernt auf Zuruf zu reagieren. „STOPP“ oder „WARTE“ muss dein Kind sofort umsetzen. Auch „links“, „rechts“ oder „langsam“ sollte dein Kind verstehen damit du ihm in allen Situationen beistehen kannst.

Sobald dein Kind sicher fahren, lenken und vor allem anhalten kann und wenigstens auf Zuruf anhält kannst du mit ihm auf den Gehweg und andere öffentliche Plätze mit Verkehr.

Da lässt sich schlecht ein fixes Alter festlegen. Jedes Kind ist anders.

 

Voraus oder hinterher fahren?

Bedenke, dass du immer die Aufsichtspflicht hast, Blickkontakt ist also unumgänglich damit du auf jede Situation reagieren kannst die dein Kind noch nicht beherrscht. Das bedeutet auch, dass du besser hinter deinem Kind fährst weil du nicht schnell genug reagieren könntest wenn dein Kind hinter deinem Rücken fährt. Nebeneinander ist leider in den meisten Fällen nicht möglich oder sogar verboten.

 

Rechtliche Bestimmungen

Geregelt ist das Radfahren mit Kinder in der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 2 Absatz 5. Hier wird für Kinder verschiedenen Alters festgelegt wo sie mit dem Rad fahren dürfen bzw. müssen. Hier hat sich die Rechtslage in letzter Zeit geändert, so dass einige Unsicherheit herrscht. Tatsächlich ist jetzt das Radfahren mit Kinder aber recht eindeutig geregelt und an die heutige Zeit angepasst.

Die Tabelle gibt eine Kurzzusammenfassung darüber wo Kinder in welchem Alter mit dem Fahrrad fahren können.

 

AlterGehweg mit BegleitungGehweg ohne BegleitungRadweg (getrennt)Radweg auf der FahrbahnStraße
bis 8 Jahrejajajaneinnein
8 bis 10 Jahreneinjajajaja
ab 10 Jahreneinneinjajaja

 

Bis zum 8. Geburtstag

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Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen auf dem Bürgersteig oder einem von der Fahrbahn baulich getrennten Radweg fahren. Dabei darfst du sie auf deinem Fahrrad begleiten. Aber jeweils nur ein Erwachsener (ab 16 Jahren) pro Kind.

Was heißt jetzt „baulich getrennte Radweg“? Ausgeschlossen sind dadurch ganz klar die Fahrbahn und auch auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- und Schutzstreifen. Nur Radwege die getrennt von der Straße und z.B. neben dem Fußweg angelegt sind darf dein Kind benutzen.

Abhängig von der Situation kann der Gehsteig oder der Radweg die bessere Wahl sein. Für den Radweg solltet ihr recht zügig unterwegs sein und dein Kind geradlinig fahren können. Nicht alle schnellere Radfahrer nehmen genügend Rücksicht beim Überholen.

Der Gehweg eignet sich eher wenn nicht zu viele Fußgänger unterwegs sind und du und dein Kind eher langsam unterwegs seid. Denn hier gilt: Fußgänger nicht gefährden, Schrittgeschwindigkeit fahrend und leider auch bei jeder Straßenkreuzung anhalten und schiebend die Straße überqueren.

Außerorts gibt es leider an vielen Straßen weder Fuß noch Radweg. Zum Glück darfst du in diesem Alter dein Kind auch noch auf deinem Fahrrad mitnehmen wenn du sie in einen Kindersitz oder Fahrradanhänger unterbringst. In unserem Ratgeber erfährst du mehr zum Kindertransport im Fahrradanhänger.

Eine andere Möglichkeit ist es dein Kind samt seinem Fahrrad einfach bei dir hinten anzuhängen. Dafür gibt es spezielle Tandemkupplungen.

 

Vom 8. bis zum 10. Geburtstag

Vom 8. bis zum 10. Geburtstag dürfen Kinder weiterhin den Fußweg benutzen. Sie dürfen aber auch auf der Fahrbahn und Schutzstreifen fahren. Also eigentlich dürfen Kinder in diesem Alter überall fahren.

Nur, begleiten darfst du sie auf dem Gehweg nun nicht mehr. Du musst also entweder auf dem Radweg oder gegebenenfalls auf der Fahrbahn fahren.

 

Ab dem 10. Geburtstag

Mit 10 Jahren gelten fahrradfahrende Kinder wie Erwachsene Radfahrer im Sinne der StVO. Das bedeutet: der Gehweg ist tabu wenn er nicht ausdrücklich durch ein Schild für Fahrradfahrer freigegeben wurde. Wenn ein Radweg mit Benutzungspflicht (ersichtlich an dem blauen Schild mit dem weißen Fahrrad) vorhanden ist dann müssen sie diesen benutzen. Ansonsten dürfen sie auch auf die Fahrbahn.

In diesem Alter sollten alle Kinder die Fahrradprüfung in der Schule abgelegt haben und damit auch die Verkehrsregeln beherrschen. Pflicht ist dies aber nicht denn einen „Fahrradführerschein“ gibt es in Deutschland nicht. Und die Schule kann und darf dies auch nicht vorschreiben. Ob dein Kind mit dem Fahrrad in die Schule fährt ist allein deine Entscheidung.

 

Das verkehrssichere Kinderfahrrad

Natürlich sollte dein Kind ein verkehrssicheres Fahrrad haben. Einerseits bedeutet das, dass es sich sicher damit fortbewegen kann. Kontrolliere regelmäßig den Luftdruck der Reifen: nicht zu hart aber auch nicht zu weich sollten die Reifen aufgepumpt sein damit dein Kind sicher auch über kleine Hindernisse und Kanten fährt. Beide Bremsen sollten natürlich gut funktionieren ohne mit wenig Kraft bedient werden können.

Nichts sollte wackeln, quietschen oder nicht funktionieren. Wenn du kleine Wartungen nicht selbst machen kannst dann gib ein Rad regelmäßig in die professionelle Wartung bei einer Fahrradwerkstatt. Gerade ein gebraucht gekauftes Fahrrad sollte sorgfältig geprüft und gewartet werden bevor du dein Kind darauf fahren lässt.

Die verkehrssichere Ausstattung eine Fahrrads das zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen ist wird von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Da gibt es dutzende Paragraphen die Kraftfahrzeuge behandeln und dann den Abschnitt Andere Straßenfahrzeuge der sich neben Kutschen, Gespannen und Schlitten auch den Fahrrädern widmet.

 

Fahrrad Austattung nach StVZO

Ein verkehrssicheres Kinderfahrrad braucht eine helltönende Glocke (keine Hupe), bei Dunkelheit ein weißes Licht vorne und ein rotes Licht hinten, einen weißen Reflektor vorne und einen roten hinten, gelbe Reflektoren an den Pedalen nach vorn und hinten strahlend, 2 unabhängige Bremsen am besten keine Rücktrittbremse sondern 2 Handbremsen, 2 Katzenaugen in den Speichen jedes Rads oder einen reflektierenden Ring an den Reifen.

Ein StVZO konformes Fahrrad hat mindestens zwei Räder und wird per Pedale angetrieben. Ein Laufrad ist demzufolge kein Fahrrad und darf damit auch nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Ein Kind auf dem Laufrad ist nur auf dem Gehweg erlaubt.

Weiterhin muss ein Fahrrad folgende Ausstattung haben:

  1. eine helltönende Glocke: Hupen und andere „Einrichtungen für Schallzeichen“ sind verboten
  2. zwei voneinander unabhängige Bremsen: Also Vorderrad-Bremse und Hinterrad-Bremse. Wir empfehlen: lieber keine Rücktrittbremse sondern 2 Handbremsen.
  3. Beleuchtung:
    • bei Dunkelheit oder Dämmerung muss eine Beleuchtung vorhanden sein
    • vorne ist ein weißes und hinten ein rotes Licht vorgeschrieben. Beide dürfen nicht blinken und nicht blenden.
    • Abnehmbare Batterie-Lampen sind ausdrücklich erlaubt und müssen nur bei Dunkelheit angebracht sein.
    • Lampen benötigen eine Bauartgenehmigung, erkennbar an dem einem Wellen-Symbol, gefolgt von einem Großbuchstaben K und einer Nummer.
  4. Reflektoren (Katzenaugen):
    • Einen weißen Reflektor vorne und einen roten Reflektor hinten. Beide können in der Lampe integriert sein.
    • Gelbe Rückstrahler an den Pedalen müssen nach vorn und nach hinten sichtbar sein.
    • Entweder zwei gelbe Katzenaugen in den Speichen jedes Rades oder einer weißer reflektierender Ring an der Flanke der Reifen.

 

Licht am Kinderfahrrad

Gerade bei den Lampen lässt die heutige StVZO mehr Flexibilität. Für ein Kinderrad empfehlen wir immer abnehmbare Batterielampen zu verwenden. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder nur in Ausnahmefällen tatsächlich bei Dunkelheit unterwegs sind und ein Licht am Rad brauchen. Eine fest Installierte Lampe mit Dynamo und Verkabelung geht beim „normalen kindgerechten Gebrauch“ eines Fahrrads leicht kaputt und ist dann eben nicht funktionsfähig wenn sie doch einmal gebraucht wird.

Es gibt viele kleine Lampensets die sich leicht mittels Gummiband am Lenker und Sattelstütze befestigen lassen. Viele sind auch per USB ganz leicht mit dem Handy-Ladegerät aufladbar und damit immer einsatzfähig.

 

Daher unsere Empfehlung: beim Kinderfahrrad auf eine ansteckbare Akku-Lampe setzen und diese bei Dunkelheit dabei haben.

 

Tipps und Empfehlungen

  • Solange dein Kind auf dem Gehweg fährt (siehe oben) gilt es als Fußgänger und sein Fahrrad dementsprechend als Spielzeug. Und für Spielzeuge gelten die gesetzlichen Regeln nicht. Achte aber im Interesse deines Kindes dennoch auf eine sicher Austattung. Zwei funktionstüchtige Bremsen und Licht bei Dunkelheit sind immer zu empfehlen.
    Alles was kleiner ist als 20 Zoll wird meist als Spielfahrrad verkauft.

 

  • Wenn dein auf dem Radweg und der Straße unterwegs ist gelten die oben genannten Regeln zu Licht und Reflektoren. Die Reflektoren müssen fest angebracht sein, lassen sich aber auch leicht nachrüsten wenn noch einer fehlt. Die Vorschriften sehen hier sehr viele verschieden Reflektoren vor. Wir haben aber noch nicht erlebt, dass hier von den Ordnungshütern hart durchgegriffen wird wenn ein Reflektor fehlt. Achte aber unbedingt darauf, dass dein Kind gut beleuchtet ist.

 

  • Wenn du ganz sicher gehen willst kaufst du am besten ein Fahrrad mit kompletter StVZO konformer Austattung. Bei Puky bekommst du viele verschiedene Modelle in allen Größen. Von 12 bis 18 Zoll sind die Puky Räder mit allen vorgeschriebenen Reflektoren ausgestattet und können schnell mit Batterie-Lampen nachgerüstet werden. Ab 20 Zoll haben die Fahrräder auch einen Nabendynamo und fest installierte Lampen. Leider ist das Gewicht dieser voll-ausgestatteten Räder recht hoch.

 

  • Weitere Sicherheitsausstattung ist nicht vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein. Zum Beispiel erhöhen neon-gelbe Warnwesten die Sichtbarkeit viel mehr als kleine Reflektoren. Und auch wenn es keine Helmpflicht für Kinder gibt: ein Helm schützt den empfindlichen Kopf vor schweren Verletzungen. Egal ob im Straßenverkehr oder auf dem Spielplatz, Stürze passieren und werden auch immer passieren. Der Kopf sollte bestmöglich geschützt sein. Helm auf beim Fahrradfahren!

Weitere Tipps zu Auswahl des besten Fahrrads für dein Kind findest du in unserem Kinderfahrrad-Kaufen-Ratgeber.

 

Trau dich!

Die Vorstellung dein Kind zwischen Autos fahrradfahren zu lassen mag auf den ersten Blick beängstigend sein. Umso mehr solltest du bei den ersten Versuchen aufpassen. Beginnt einfach langsam und arbeitet euch an schwierigere Strecken und kompliziertere Kreuzungen heran.

Kommuniziere klar mit deinem Kind. „Hier musst du immer anhalten“, „du fährst nicht alleine über eine Straße“ etc. Mit jeder Fahrt wirst du sehen wie dein Kind die Regeln besser umsetzt und irgendwann klappt es fast wie von selbst.

 

Hinweise

Wir teilen auf dieser Seite unsere Erfahrungen. Unsere Meinung muss nicht für dich zutreffend sein. Jedes Kind ist anders und hat andere Bedürfnisse.
Die Angaben beruhen auf Informationen der Hersteller. Wie bemühen uns alle technischen Daten aktuell und korrekt zu halten. Die Hersteller nehmen regelmäßig kleine Änderungen an ihren Produkten vor. Wir übernehmen daher keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben.
Informiere dich also vor dem Kauf genau!

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Anonymous
August 7th, 2023 at 7:38 am

Wir haben hier an manchen Stellen das Problem, dass es keinen befahrbaren Gehweg gibt (nicht einmal schieben könnte man dort, da die Autos halb auf dem Gehweg parken müssen). Darf ich dort mit meiner 7jährigen auf der Straße fahren?
Zudem Frage ich mich: ist es generell verboten, Kinder unter 9 auf der Straße (natürlich ohne Fahrradweg) zu begleiten?

Nicole
August 7th, 2023 at 7:39 am

Wir haben hier an manchen Stellen das Problem, dass es keinen befahrbaren Gehweg gibt (nicht einmal schieben könnte man dort, da die Autos halb auf dem Gehweg parken müssen). Darf ich dort mit meiner 7jährigen auf der Straße fahren?
Zudem Frage ich mich: ist es generell verboten, Kinder unter 9 auf der Straße (natürlich ohne Fahrradweg) zu begleiten?

November 26th, 2023 at 9:58 pm

Die Situation kennen wir auch nur zu gut. Immer wieder stößt man beim Radfahren mit Kindern an die Grenzen der Verkehrswege.
Kinder dürfen erst ab dem neunten Geburtstag auf der Fahrbahn fahren, egal ob mit oder ohne Begleitung. https://www.adfc.de/artikel/rechtliche-bestimmungen-bei-kindertransport-und-begleitung
Wir können hier keine Rechtsberatung bieten sondern nur unsere eigenen Erfahrungen teilen. Wir versuchen unsere Wege erstmal so zu planen, dass es die Kinder sicher und mit ausreichend Platz selber fahren können. Das klappt aber natürlich nicht immer und in der von dir beschriebenen Situation fahren wir dann natürlich gemeinsam auf der Fahrbahn. Das ist aber nur im Ort auf kleinen Straßen mit wenig Verkehr zu empfehlen. Außerorts kann es natürlich auch passieren, dass es auf einer Strecke keinen Rad-oder Fußweg gibt. Das ist dann eine extrem stressige Situation.

Aber, gerade wenn der Fußweg unbenutzbar ist, weil er von Autos zugeparkt ist hätte ich persönlich gar kein Problem damit mit Kind auf der Fahrbahn zu fahren. Der Verkehr sollte gering und langsam sein. Und auch ein benutzungspflichtiger Fahrradweg ist nicht mehr benutzungspflichtig wenn er blockiert ist.

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